Neues zum Lockdown Tennis

DTB fordert: »Tennis muss erlaubt sein – für alle!

Erst tagelanges Zittern, dann in manchen Gegenden die traurige Erkenntnis, dass es vorerst nicht auf den Platz gehen darf. Obwohl es die Bundesregierung zulassen wollte. Das ruft nun den DTB auf den Plan.

In einer Mitteilung des Deutschen Tennis Bundes heißt es: „Der DTB fordert, dass Tennis als Individualsportart unter den genannten Einschränkungen bundesweit erlaubt sein sollte.“ Der Grund für diese Forderung: Tennis-Liebhaber dürfen in Hessen zum Beispiel gar nicht auf den Platz (siehe unten). In anderen Bundesländern hingegen darf nur Outdoor gespielt werden – bei den immer tiefer sinkenden Temperaturen eine Zumutung für den Körper.

Deshalb legt sich der Verband fest: „Tennis zeichnet sich durch einen großen Abstand zwischen den Spielern aus und eignet sich in der aktuellen Situation besonders gut zum Sporttreiben – in der Halle und im Freien.“ Und plädiere aus diese Gründen „für eine bundesweit einheitliche Regelung insofern, dass Tennis als Individualsport zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand pro Platz in der Halle und im Freien erlaubt sein soll.“

Die 16 Bundesländer im Tennis-Check

Baden-Württemberg = Erlaubt.
Auszug aus dem Maßnahmen-Kataloge: „Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“ In Baden-Württemberg (betrifft die Landesverbände Baden und Württemberg) dürfen die Tennishallen insgesamt nur zwei Personen betreten. Da dies für einige Hallenbetreiber unwirtschaftlich ist, bleiben dort viele Tennishallen komplett geschlossen.

Bayern = Erlaubt.
Auszug Bayerischer Tennis-Verband: „Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze (…) Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden. (…) Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt.

Berlin = Erlaubt. Aber nur Einzel.
„Sport darf ansonsten nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.“

Brandenburg = Erlaubt.
„Dieses Verbot gilt nicht für den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.“

Bremen = Erlaubt.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird ab Montag weitgehend verboten sein, so Bürgermeister Andreas Bovenschulte. Erlaubt bleibt die Ausübung von Individualsportarten mit maximal zwei Personen oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Ein Einzel im Tennis wäre damit kein Problem, ein Doppel dürfe man nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt spielen.

Hamburg = Freiluft erlaubt, Halle verboten.
„Sport ist alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts im Freien, auch auf Sportanlagen, erlaubt.

Hessen = Verboten.
Die Landesregierung in Hessen hat das Tennisspielen komplett untersagt. Dort kann weder in Tennishallen noch im Freien Tennis gespielt werden.

Mecklenburg-Vorpommern = Erlaubt.
„Erlaubt sind Individualsport, Sport zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“

Niedersachsen = Erlaubt.
„Wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.“

Nordrhein-Westfalen = Freiluft erlaubt, Halle verboten.
„Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.“

Rheinland-Pfalz = Freiluft erlaubt, Halle verboten.
„Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport ist nur im Freien und nur allein, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstandangehörigen, zulässig.“

Saarland = Erlaubt.
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt …“

Sachsen = Entscheidung offen. Maßnahmenkatalog liegt vor, ob Sachsen Tennis als „Individualsport“ gemeinsam zulässt, ist noch nicht überliefert.
„Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Bäder und Saunen und bleiben geschlossen, ausgenommen ist der Individualsport.“ In Sachsen sind die Plätze im Freien geöffnet. Bei der Öffnung der Hallen gibt es keine einheitliche Regelung. Hier muss mit den Behörden im Einzelfall gesprochen werden.

Sachsen-Anhalt = Erlaubt.
„Ausgenommen sind Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“ Auch in Sachsen-Anhalt sind die Plätze im Freien geöffnet. Bei der Öffnung der Hallen gibt es keine einheitliche Regelung. Hier muss mit den Behörden im Einzelfall gesprochen werden.

Schleswig-Holstein = Erlaubt. Aber nur Einzel.
„Individualsport, also etwas alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt.“

Thüringen = Erlaubt.
Keine Einschränkung in der am Sonntag verabschiedeten Verordnung, dem Beschluss vom 28. Oktober also zugestimmt.